Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Nutzungsvereinbarung

Mit dem Erwerb eines Personal Trainings, Stundenkontingents, einer Trainingskarte, einer CrossFit MINS Mitgliedschaft oder eines Drop-in Tarifs kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von CrossFit MINS im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mit dem Account beim externen Anbieter Eversports können online Termine vereinbart werden. Personal Training Termine können nur persönlich und in den Zeiten vereinbart werden, in denen keine CrossFit MINS Kurse stattfinden. Eine Mitgliedschaft, eine Trainingskarte oder ein Drop-in Tarif berechtigen zur Teilnahme an den CrossFit MINS Gruppentrainings im vereinbarten Umfang, kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen. Die Kurstermine werden auf der Internetseite (www.crossfitmins.com) sowie über die Eversports App aktuell bekannt gegeben. CrossFit MINS behält sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen sowie an bis zu weiteren 7 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder aus dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass dies zur Kürzung der Beiträge berechtigt. Die Termine werden rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorherige Online-Anmeldung erforderlich ist.

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Bei Mitgliedschaften werden die Beiträge wöchentlich, jeweils montags, ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Trainingskarten (z. B. 10er-Karten, Personal Training oder Drop-ins) sind online oder vor Ort zu bezahlen. Der Vertragspartner ermächtigt CrossFit MINS (Julian Reinhold) als Einzelunternehmer, die fälligen Beiträge mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. CrossFit MINS (Julian Reinhold) nutzt zur Abwicklung der Mitgliedschaften und Zahlungen die Systeme Eversports und Stripe. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Bestätigungen zu erteilen. Im Falle einer mangels Deckung oder aufgrund eines unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist CrossFit MINS (Julian Reinhold) berechtigt, die hierfür entstehenden Kosten pauschal in Höhe von 10,00 € in Rechnung zu stellen. Beitragsanpassung: Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge erhöhen sich nach jedem vollendeten Vertragsjahr automatisch um 0,50 € pro Woche. Die Anpassung erfolgt zur Deckung gestiegener Kosten, unter anderem aufgrund von Indexierung oder allgemeinen Betriebskostensteigerungen.

 

Onboarding

Mit Beginn einer Mitgliedschaft oder Trainingskarte ist die Teilnahme am Onboarding-Programm von CrossFit MINS einmalig verpflichtend. Art, Umfang und Vergütung des Onboardings ergeben sich aus dem jeweils geschlossenen Mitgliedschaftsvertrag. Mitglieder, die das Onboarding ohne Absprache nicht absolvieren, erhalten keine Berechtigung zur Teilnahme an den regulären Kursangeboten.

 

Hausordnung

CrossFit MINS ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung (Box Rules) aufzustellen. Diese regelt insbesondere die Nutzung der Trainingsflächen und Geräte sowie das Verhalten innerhalb der Trainingsstätte. Die Box Rules werden den Mitgliedern in Textform zur Verfügung gestellt und sind verbindlich einzuhalten.

 

Stornierung

Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Gruppentrainingstermine können je nach Kursart bis 3 bzw. 48 Stunden vor Beginn storniert werden. Die Stornierung muss über die Eversports App erfolgen. Bei dreimaligem unentschuldigtem Nichterscheinen innerhalb eines Monats behält sich CrossFit MINS vor, bestehende Vorausbuchungen zu löschen. CrossFit MINS behält sich vor, Gruppenkurse abzusagen, sofern zwei Stunden vor Kursbeginn weniger als zwei Teilnehmer angemeldet sind. Eine Entschädigung für abgesagte Kurse erfolgt nur, soweit bereits kostenpflichtige Spezialkurse gebucht wurden.

 

Teilnahme

Zur sicheren Teilnahme an sämtlichen Kursangeboten ist jedes Neumitglied verpflichtet, die vorgesehenen Einweisungs- bzw. Einstiegseinheiten zu absolvieren, sofern nicht nach Einschätzung des Head Coaches ausreichende Vorerfahrung vorliegt. Drop-ins dürfen nur mit entsprechender Erfahrung an Gruppenkursen teilnehmen. Im Open Gym findet kein angeleitetes Training statt. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich und nur nach vorheriger Online-Buchung. Unsachgemäße Nutzung der Geräte oder der Fläche erfolgt auf eigenes Risiko; CrossFit MINS übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden.

 

Leistungsumfang – Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Gruppenkursen entsprechend des gebuchten wöchentlichen Stundenkontingents. Nicht genutzte Einheiten verfallen am Ende der jeweiligen Woche und sind nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar. Eine einmalige Aufnahme- und betreute Einstiegsgebühr in Höhe von 200,00 € wird erhoben, sofern nicht anders vereinbart.

 

Upgrade, Downgrade und Pausenoptionen bei Mitgliedschaften mit 24 Monaten Laufzeit

Upgrade: Mitglieder können jederzeit auf ein höherwertiges Mitgliedschaftsmodell upgraden. Mit einem Upgrade können sowohl der wöchentliche Trainingsumfang (z. B. von 2 auf 3–5 Einheiten pro Woche) als auch die Vertragslaufzeit (z. B. von 12 auf 24 Monate) angepasst werden. Mit dem Upgrade beginnt eine neue Vertragslaufzeit. Das Upgrade tritt jeweils zu Beginn des folgenden Vertragsmonats in Kraft. Die bisherige Mitgliedschaft bleibt bis zum Wirksamwerden des Upgrades unverändert bestehen. Downgrade: Ein Downgrade auf ein niedrigerwertiges Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der aktuell geschlossenen Vertragslaufzeit möglich. Der Antrag auf Downgrade muss mindestens 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich gestellt werden. Pausenoption für 24-Monats-Mitgliedschaften: Mitglieder mit einer 24-monatigen Mitgliedschaft haben einmal pro Vertragslaufzeit die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bis zu acht Wochen zu pausieren. Die Pause kann auch wochenweise genommen werden. Während der Pause werden die für den gewählten Zeitraum vorgesehenen Trainingseinheiten entsprechend dem wöchentlichen Trainingsumfang als Gutschrift hinterlegt. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird während der Pause weiterhin wie gewohnt eingezogen. Die Pause muss schriftlich beantragt und mindestens 2 Wochen vor Beginn angekündigt werden.

 

Starter Special und Sammelkarten – Sonderregelung und Anschlussoption

Das Starter Special ist ein einmaliges vierwöchiges Trainingsangebot zu einem Gesamtpreis von 189,00 €, zahlbar in 3 monatlichen Raten zu je 63,00 € per SEPA-Lastschrift. Die erste Rate ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig, die weiteren Raten jeweils im monatlichen Rhythmus. Die Laufzeit beträgt 4 Wochen ab Vertragsbeginn. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der 4 Wochen; eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Starter Special beinhaltet das Onboarding mit 2 Terminen (Onboarding-Klassen), die innerhalb der 4 Wochen absolviert werden können. Eine automatische Umwandlung in eine reguläre Mitgliedschaft erfolgt nicht. Sollte im Anschluss an das Starter Special eine reguläre Mitgliedschaft abgeschlossen werden, sind für die beiden weiteren Onboarding-Klassen einmalig 64,50 € fällig, da die vollständige Absolvierung aller vier Onboarding-Termine Voraussetzung für die Teilnahme am regulären Trainingsbetrieb und den Abschluss einer Mitgliedschaft ist.Teilnehmer des Starter Specials sowie Inhaber einer Sammelkarte können im Anschluss ohne erneute Unterzeichnung eines vollständigen Standardvertrags eine reguläre Mitgliedschaft abschließen. Der Abschluss erfolgt schriftlich per E-Mail unter Angabe der gewünschten Mitgliedschaft. Mit Bestätigung durch CrossFit MINS wird die gewählte Mitgliedschaft Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses. Die bei Vertragsabschluss erhobenen Stammdaten und das erteilte SEPA-Lastschriftmandat gelten hierfür fort, sofern keine Änderungen mitgeteilt werden. Ab Beginn der Mitgliedschaft gelten die Bedingungen der regulären Mitgliedschaft gemäß den jeweils gültigen AGB.

 

Trainingskarten

10er-Karten berechtigen zur Buchung von zehn Gruppentrainings innerhalb von drei Monaten. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit. Trainingskarten sind personenbezogen und nicht übertragbar. Eine Rückerstattung bei vorzeitigem Austritt erfolgt nicht.

 

Pausierung und außerordentliche Kündigung – Mitgliedschaft

Bei Schwangerschaft, Wehrdienst oder krankheitsbedingter Trainingsunfähigkeit kann die Mitgliedschaft auf Antrag und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests pausiert werden. Die Pausierung ist ausschließlich für volle Vertragsmonate möglich und tritt frühestens zum Beginn des nächsten vollen Monats in Kraft. Während der genehmigten Pausierung ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten; es erfolgt kein Beitragseinzug. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer der Pausierung. Die maximale Gesamtdauer der Pause pro Jahr beträgt 6 Monate. Für eine längere nachgewiesene Krankheit über 6 Monate prüft CrossFit MINS individuell die Möglichkeit einer weiteren beitragsfreien Verlängerung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann die Mitgliedschaft vor Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit außerordentlich beendet werden. In diesem Fall ist CrossFit MINS berechtigt, eine angemessene Ausgleichszahlung zu verlangen. Diese beträgt 50,00 € pro verbleibendem Vertragsmonat, maximal jedoch 150,00€ bei 12-Monatsverträgen bzw. 300,00 € bei 24-Monatsverträgen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, der Umzug ist durch eine Meldebescheinigung nachzuweisen.

 

Laufzeit der Mitgliedschaft

Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 3, 6, 12 oder 24 Monate. Die Kündigung ist zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen (3 Monate Laufzeit), 8 Wochen (6 Monate Laufzeit) bzw. 12 Wochen (12 und 24 Monate Laufzeit) möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer des vereinbarten Vertragsverhältnisses. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

Kündigung bei monatlichem Kündigungsrecht (Leistungszeitraum)

Kündigung bei bestehendem monatlichem Kündigungsrecht: Sofern nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit ein monatliches Kündigungsrecht besteht, ist eine Kündigung jeweils nur zum Ende eines vollständigen Leistungszeitraums möglich. Maßgeblich für den Leistungszeitraum ist das individuelle Vertragsstartdatum der Mitgliedschaft. Ein Leistungszeitraum umfasst jeweils den Zeitraum vom Kalendertag des Vertragsbeginns bis zum Vortag desselben Kalendertages des Folgemonats. Eine Kündigung wird daher erst zum Ende desjenigen Leistungszeitraums wirksam, der auf den Zugang der Kündigung folgt. Beispiel: Beginnt eine Mitgliedschaft am 17. eines Monats und geht die Kündigung am 24.08. eines Jahres ein, endet die Mitgliedschaft nicht zum 24.09., sondern erst mit Ablauf des laufenden Leistungszeitraums am 17.10.

 

 

Übertragung der Mitgliedschaft

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nur nach vorheriger Zustimmung von CrossFit MINS möglich und nur an Personen, die noch kein Mitglied waren. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben.

 

Gesundheit

CrossFit MINS empfiehlt allen Teilnehmern, ihre Sporttauglichkeit vor Trainingsbeginn ärztlich überprüfen zu lassen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

Haftung

CrossFit MINS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

Datenschutz

Die geltende Datenschutzerklärung ist jederzeit online unter www.crossfitmins.de einsehbar. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Mitglieder haben die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerruf der Einwilligung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.